ANGEBOTE

Pflegefamilien

Gemäß den rechtlichen Grundlagen des SGB VIII und dem daraus abgeleiteten Auftrag, den Pflegekinderbereich zu differenzieren, bietet KJMI als gemeinnütziger und freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe verschiedene Formen der Hilfe zur Erziehung in einer anderen Familie in Verbindung mit dem §33 Satz 1 SGB VIII – Vollzeitpflege als zeitlich befristete Erziehungshilfe oder als auf Dauer angelegte Lebensform bzw. Vollzeitpflege für besonders entwicklungsbeeinträchtigte Kinder und Jugendliche nach §33 Satz 2 SGB VIII an (siehe sozialpädagogische Pflegefamilie). Die Vollzeitpflege als auf Dauer angelegte Lebensform nach § 33 Satz 1 SGB VIII ist darauf ausgerichtet, dem jungen Menschen in einem anderen familiären Bezugsfeld die Möglichkeit zu geben, positive, verlässliche und dauerhafte Beziehungen einzugehen. Auch nach einer Herausnahme des Kindes aus seiner Herkunftsfamilie hat diese Anspruch darauf, unterstützt und in ihrem Erziehungspotenzial gefördert zu werden.

Wir unterstützen entsprechende Maßnahmen durch intensive Elternarbeit. Soweit dies für die Entwicklung des jungen Menschen förderlich ist und das Wohl des Kindes dadurch nicht gefährdet ist, unterstützen und begleiten wir den Kontakt zur Herkunftsfamilie und binden diese in unsere Arbeit ein. Das Bedürfnis des Kindes nach verlässlichen Bindungen steht im Mittelpunkt. Die besondere Herausforderung besteht für das Pflegekind in der Bewältigung des erlebten und erfahrenen Spannungsfeldes zwischen Pflegefamilie und leiblicher Familie.

Deshalb legen wir großen Wert darauf, dass beide so intensiv wie möglich zum Wohl des Kindes zusammenarbeiten. Unser Auftrag ist in diesem Spannungsfeld professionell zu moderieren, zu vermitteln und den Prozess zu begleiten.

Bei der zeitlich befristeten Vollzeitpflege nach §33 Satz 1 SGB VIII mit dem Ziel der Rückkehr in die Herkunftsfamilie besteht unser pädagogischer Auftrag darin einen zeitlich befristeten Ausfall der Erziehungsfunktion der Herkunftsfamilie zu begegnen, eine Krisen- und Notsituation, durch die das Wohl des Kindes beeinträchtigt ist abzuwenden und die Herkunftsfamilie darin zu unterstützen, ihre Erziehungsfähigkeit durch begleitete professionelle Unterstützung wiederzuerlangen. Die Herkunftsfamilie bzw. das Herkunftsfamiliensystem wird hierbei so weit wie möglich in den Erziehungsprozess in der Pflegefamilie eingebunden, um die bestehenden Bindungen des Kindes zur Herkunftsfamilie nicht zu gefährden und zu ermöglichen, dass gemachte Erfahrungen positiv in die Biographie integriert werden können. Unser sozialpädagogischer Fachdienst arbeitet gestützt auf einer systemischen und familientherapeutischen Grundhaltung. Wir begleiten und unterstützen sowohl die Herkunftsfamilie als auch die Pflegepersonen orientiert am individuellen Hilfeprozess. Dies ist wesentlicher Bestandteil der Hilfeleistung und Voraussetzung für die Realisierung der Rückkehroption.

Im Rahmen der Hilfeplanung nach § 36 SGB VIII werden gemeinsam mit dem jungen Menschen, dem zuständigen Jugendamt, unserem sozialpädagogischen Fachdienst, den Personensorgeberechtigten und den Pflegepersonen regelmäßig Entwicklungsziele überprüft und vereinbart. Darüber hinaus bieten wir professionelle Beratung und Unterstützung der Pflegepersonen im Rahmen der Vorgaben des § 37 SGB VIII.