ANGEBOTE

 

 

Betreutes Wohnen in Gastfamilien (BWF)

Das betreute Wohnen in einer Gastfamilie ist eine besondere betreute Wohnform im Rahmen der Eingliederungshilfe für Menschen mit geistiger oder seelischer Behinderung und Einschränkungen der Teilhabe. Sie leben als Gäste in einer sogenannten Gastfamilie und erhalten durch diese Unterstützung bei einer möglichst selbstständigen und eigenständigen Lebensführung, um so gleichberechtigt am Leben in der Gesellschaft teilhaben zu können.

Unser Angebot richtet sich an Personen ab 18 Jahren, die Unterstützung und Begleitung im Alltag brauchen und sich eine individuelle Betreuung außerhalb einer besonderen Wohnform wünschen. Sie möchten so normal wie möglich an einem gemeinsamen Familienalltag und am gesellschaftlichen Leben teilhaben.

 

Das betreute Wohnen in einer Gastfamilie entspricht den gesetzlichen Vorgaben
wonach individuelle, möglichst nicht-stationäre Hilfen grundsätzlich Vorrang vor einer
besonderen Wohnform haben, wobei hier die Wünsche der Leistungsberechtigten zur Art der Teilhabe entsprochen werden sollte (§ 8 Abs. 1 SGB IX).

Ziel des Angebots ist es, den betroffenen Menschen mit Behinderung eine weitgehend eigenständige Lebensführung im häuslichen Umfeld einer Gastfamilie zu eröffnen. Sie sind aufgrund ihrer Behinderung in ihren Möglichkeiten zur selbstständigen Alltagsbewältigung und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben wesentlich eingeschränkt und benötigen daher  diese Unterstützung.

Die Menschen erfahren durch das pädagogische Angebot des betreuten Wohnens in einer Gastfamilie Schutz, Orientierung und Sicherheit, sowie eine auf ihre augenblickliche Lebenssituation ausgelegte Unterstützung und Förderung. Die Betreuung durch die Gastfamilie stellt die Menschen in den Mittelpunkt, fördert sie in ihrer Selbstbestimmung und in ihrer Teilhabe an der Gesellschaft.