ANGEBOTE

Erziehungsstellen

Bei unseren Erziehungsstellen handelt es sich um eine, nach §34 SGB VIII – Hilfe zur Erziehung in einer Einrichtung über Tag und Nacht (Heimerziehung) – betreute Wohnform, welche Kindern und Jugendlichen, die im Rahmen einer Pflegefamilie überfordert wären, einen familienähnlichen Rahmen mit festen Betreuungspersonen bietet. Die aufgenommenen Kinder und Jugendlichen leben im privaten Haushalt unserer Pädagogen und erfahren somit eine intensive Familienanbindung. Die Unterbringung kann vorübergehend oder langfristig angelegt sein. Unsere Pflegepersonen haben eine pädagogische Ausbildung und nehmen dem Heranwachsenden gegenüber eine berufliche Rolle ein, um sie in ihrer Entwicklung pädagogisch zu begleiten und zu unterstützen. Hierin unterscheidet sich eine Erziehungsstelle maßgeblich von einer Pflegefamilie.

Die Unterbringung in einer Erziehungsstelle ist besonders für Kinder geeignet, die intensive Betreuung benötigen und bietet ihnen die Chance, im Familienalltag Normalität zu erfahren, sowie eigene Ressourcen (neu) zu entdecken und zu entwickeln.

Die Zielsetzungen der Maßnahmen werden in Zusammenarbeit mit den Sorgeberechtigten und dem Jugendamt individuell im Hilfeplanverfahren gem. § 36 SGB VIII festgelegt. So können die Rückkehr in die Herkunftsfamilie, die Überleitung in bzw. die Vorbereitung für ein anderes Hilfeangebot als zeitlich befristete Unterbringung mögliche Betreuungsziele sein. Ebenso können aber auch die Beheimatung und Verwurzelung in einer auf Dauer angelegten Lebensform bis hin zur Verselbständigung individuelle Ziele des Hilfeangebots sein.