ANGEBOTE
Betreutes Jugendwohnen (BJW)
Die großzügigen Räumlichkeiten des freistehenden Wohnhauses befinden sich in Kirchberg/Jagst. Im Dachgeschoss im 3. OG befindet sich das Betreute Jugendwohnen für männliche Jugendliche ab 16 Jahren.
Das Betreute Jugendwohnen mit drei Plätzen ist eine sonstige betreute Wohnform nach § 34 SGB VIII. Die Hilfe findet als akkumuliertes betreutes Einzelwohnen statt. Als ein differenziertes Angebot der Hilfe zur Erziehung richtet sich diese Hilfeform an männliche Jugendliche ab 16 Jahren sowie an junge Erwachsene und stellt eine eigenständige Alternative zwischen der Betreuung in einer vollstationären Wohngruppe nach § 34 SGB VIII einerseits und einer ambulanten Betreuung nach § 30 SGB VIII andererseits, mit dem Ziel der Verselbständigung, dar.
Die rechtlichen Grundlagen der Arbeit in der Wohngemeinschaft bilden der § 34 SGB VIII in Verbindung mit den §§ 27, 30 bzw. 41 SGB VIII. In der Betreuten Jugendwohngemeinschaft kann auch Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII geleistet werden, um seelisch behinderten jungen Menschen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Zu den Kernaufgaben der Hilfe in dem Betreuten Jugendwohnen gehören die Vorbereitung und Einübung eines eigenverantwortlichen Lebens, die Unterstützung beim Zusammenleben und bei der Entwicklung von sozialen Kompetenzen, die Förderung der Verselbständigung durch Klärung und Erarbeiten von Lebens- und Zukunftsperspektiven, die Unterstützung bei der selbständigen Bewältigung des Alltages sowie die Unterstützung beim Aufbau von Kontakten und Beziehungen. Grundsätzliches Ziel des Angebotes ist es, junge Menschen zu befähigen, selbständig und eigenverantwortlich zu werden.