Pädagogisches Konzept (Kurzfassung)
Erziehungsstellen, Familienwohngruppen und ISE-Maßnahmen
gem. §§ 27, 34, 35, 35a SGB VIII
1. Der Träger
Die KJMI gGmbH ist ein freier Träger der Jugendhilfe. Als gemeinnützige Gesellschaft haben wir uns zum Ziel gesetzt, Kinder und Jugendliche, bei denen ein Verbleib in der Herkunftsfamilie dem Kindswohl entgegensteht oder die in anderen Einrichtungen der Jugendhilfe nicht weiter ihrem individuellen Bedarf entsprechend gefördert werden können, eine neue Perspektive zu bieten. Wir bieten in Zusammenarbeit mit unseren Partnern Heimerziehung in häuslicher Gemeinschaft gem. §§ 27, 34, 35, 35a SGB VIII über Tag und Nacht an, die den Kindern und Jugendlichen im Rahmen einer Erziehungsstelle einer Familienwohngruppe oder einer Einzelbetreuungsstelle (ISE) eine solide langfristige Basis für eine förderliche Entwicklung bereitstellt. Wir als Träger garantieren Hilfeformen, die entsprechend dem Alter und dem Entwicklungsstand des Kindes bzw. Jugendlichen ausgestaltet ist, auf die bestehenden Bindungen zur Herkunftsfamilie Rücksicht nimmt und die leiblichen Eltern, soweit dies möglich und förderlich ist, in die Arbeit einbindet. Die angebotenen Hilfeformen verbinden die Merkmale einer professionalisierten, öffentlich legitimierten und kontrollierten Erziehung mit denen des Lebens und Aufwachsens im privaten Beziehungsrahmen einer Familie bzw. in einem intensiven Betreuungssetting, dass auf die aktuelle Problemlage des jungen Menschen zugeschnitten
ist.
2. Leitbild
„Die Familie ist die beständigste und anpassungsfähigste aller menschlichen Institutionen. Sie biegt sich wie ein Bambus im orientalischen Märchen, um sich
alsbald wieder aufzurichten.“ Paul Bohannan
Wir handeln aus der Überzeugung, dass die Familie die beste Lebensform ist, um die Funktionen von Schutz und Sozialisation ihrer Mitglieder, als auch die Weitergabe von Werten und Normen der Gesellschaft sicher zu stellen. Die Familie hat als Teil der Gesellschaft die gleichen Wandlungen erfahren, wie sie in der Gesellschaft vor sich gegangen sind. Sie passt sich veränderten Werten, Normen und Anforderungen an. Doch je komplexer die Gesellschaft wird und je mehr neue Fertigkeiten und Fähigkeiten sie von ihren Mitgliedern verlangt, brauchen vor allem Kinder und Jugendliche starke Wurzeln und Orientierung. In diesem immer schneller werdenden Wandel kann nur die Familie gleichzeitig soviel Kontinuität bewahren, dass sie Kinder aufzieht, die nicht „Fremde in einer fremden Welt“, sondern fest genug verwurzelt sind, um sich anzupassen und zu integrieren. In unser Leitbild in Bezug auf das „was Familie aus macht“ orientieren wir uns an den fachlichen Empfehlungen „Hilfe zur Erziehung in Pflegefamilien und in familienähnlichen Formen“ der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter.
Dem gemäß lassen sich Familien anhand folgender 5 Merkmale beschreiben:
Einmaligkeit:
Da ein Familienmitglied keinen Platz einnimmt, der wieder aufgefüllt werden kann, sondern hier ein Lebenszyklus der Elternschaft abläuft, vermittelt sich für alle Mitglieder das Bewusstsein und das Selbstbild der Einmaligkeit der Person und der Einmaligkeit des familialen Beziehungsgefüges (als identitätsstiftende Abgrenzung zum übrigen sozialen Umfeld). Dies gilt sinngemäß auch für „zusammengesetzte“ Familien.
Dauerhaftigkeit:
Da eine Familie sich nicht leicht der „Schicksalsverbundenheit“ ihrer Mitglieder entledigt (ist sie erst etabliert), erweist sie sich (noch) als die dauerhafteste Primärgruppe in unserer Gesellschaft. Für Kinder bedeutet dies ein vergleichsweise stabiles emotionales und kognitives Lernfeld, das die elementaren Bedürfnisse nach Sicherheit und Geborgenheit befriedigen kann.
Alltagsbezug:
Da eine Familie eine Haushaltsgemeinschaft darstellt, die komplexe Versorgungs- und Betreuungsaufgaben zu bewältigen hat, die darüber hinaus in der Praxis nur bedingt planbar sind, geschieht Erziehung weniger als expliziter denn als impliziter Vorgang. Kinder und Jugendliche lernen durch Zuschauen, Mittun, Aufgabenübernahme, Anpassung an situative Gegebenheiten etc.. Viele Fertigkeiten zum Leben lassen sich auf diese Weise effektiver erlernen als in Institutionen. Erziehung bedarf weniger eigens dafür geschaffener Inszenierungen. Kinder und Jugendliche wollen Mitglieder einer sozialen Gemeinschaft sein, sie wollen i. d. R. nicht „erzogen werden“.
Körperlichkeit des Zusammenlebens:
Bei Entwicklung und Versorgung der Kinder spielt Körperlichkeit eine zentrale Rolle. Die Aktivitäten der Familie zentrieren sich in der Anfangsphase geradezu um diesen Bereich. Alle Familienmitglieder werden in ihrer Körperlichkeit und in ihrer körperlichen Entwicklung erfahren und prinzipiell darin angenommen. In diesem Zusammenhang spielen auch die Zubereitung des Essens, die gemeinsamen Mahlzeiten, Krankheit, Missempfindungen u. ä. eine große Rolle.
Normalität als „Modell“:
Nach wie vor wächst die Mehrzahl aller Kinder mit ihren Eltern in der Familie auf. Trotz der zu beobachtenden Vielfalt von Lebensformen hat die statistische Normalität orientierende Bedeutung für Kinder in Bezug auf das von ihnen angestrebte Erwachsenendasein (sowie die Kenntnisse darüber) und in Bezug auf das Gefühl, gesellschaftlich integriert und anerkannt zu sein. Mit diesen fünf Merkmalen soll der Familienbegriff nicht idealisiert werden. Gleichzeitig unterliegen die Formen des Zusammenlebens innerhalb der Familie einem schnellen Wandel. Jedoch muss man davon ausgehen, dass diese Merkmale zusammengenommen einen Kontext darstellen, den ein Kind prinzipiell nicht für längere Zeit entbehren kann, ohne dass seine Entwicklung nachhaltig beeinträchtigt wird. Kinder, die der Erziehungshilfe außerhalb ihres Elternhauses bedürfen, brauchen somit einen Lebenszusammenhang, der möglichst viele dieser Merkmale aufweist. Bei Jugendlichen wird es vom jeweiligen Einzelfall abhängen, in welcher Weise sie eines Familien- bzw. familienähnlichen Kontextes bedürfen bzw. sie ihn sich wünschen.
3. Zielgruppe
Das vorliegende Hilfeangebot bezieht sich auf Kinder und Jugendliche beiden Geschlechts im Alter zwischen 0 und 18 Jahren, bei denen ein Verbleib in der Herkunftsfamilie dem Kindswohl entgegensteht oder die in anderen Einrichtungen der Jugendhilfe nicht weiter ihrem individuellen Bedarf entsprechend gefördert werden können und daher Heimerziehung in häuslicher Gemeinschaft gem. §§ 27, 34, 35, 35a SGB VIII im Rahmen einer Erziehungsstelle, einer Familienwohngruppe oder einer ISE – Stelle erforderlich ist. Gemäß § 41 SGB VIII kann die Hilfe auch bis zum 21. Lebensjahr und in bestimmten Einzelfällen auch darüber hinaus geleistet werden.
3.1. Zielgruppe und Personenkreis
Kinder und Jugendliche, die aufgrund ihrer familiären Mangelsituation eine individuelle sozialpädagogische Betreuung und intensive Zuwendung durch konstante und verlässliche Bezugspersonen benötigen, sollen durch die Hilfeform eine Grundlage und solide Basis für eine förderliche Entwicklung erhalten. Der Hilfebedarf soll in einem familienähnlichen, überschaubaren und verlässlichen Lebensumfeld sichergestellt und je nach individueller Vereinbarung im Hilfeplan auf bestimmte Zeit oder auf Dauer gewährleistet werden.
Die Hilfeangebote im Rahmen der EST, FWG oder der ISE- Stelle richten sich insbesondere an Kinder und Jugendliche mit erhöhtem erzieherischem Bedarf aufgrund folgender Indikationen:
- Bindungs- und Beziehungslosigkeit aufgrund belastender Lebenserfahrungen oder Traumata
- Störungen des Sozialverhaltens z.B. ausgeprägte aggressive oder autoaggressive Verhaltensweisen, ADHS
- Verweigerung von Schule oder Ausbildung
- Störungen der Persönlichkeitsentwicklung aufgrund traumatischer Erfahrungen
- Weitere Entwicklungsstörungen z.B. im Lern-, Leistungs- und/oder Sozialverhalten
- Entwicklungsstörungen, in deren Folge die Teilnahme am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist (§ 35a SGB VIII)
Bei Bedarf können junge Volljährige, die für ihre Persönlichkeitsentwicklung hin zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung Unterstützung benötigen, gem. § 41 SGB VIII Hilfe zur Verselbständigung erhalten. Nicht aufgenommen werden Kinder und Jugendliche, die eine akute Suchterkrankung/ Suchtproblematik aufweisen bzw. bei denen eine akute psychische Erkrankung mit psychotischen Zuständen vorliegt. Ebenso ist eine Aufnahme nicht angezeigt, wenn der junge Mensch die Unterbringung in einer EST/FWG/ISE selbst nicht wünscht.
3.2. Zielsetzung und Auftrag
Die Ziele der Maßnahme werden gemeinsam mit dem jungen Menschen, dem zuständigen Jugendamt, den Personensorgeberechtigten, unserem sozialpädagogischen Fachdienst und den Fachkräften der EST/FWG/ ISE individuell im Hilfeplanverfahren gem. § 36 SGB VIII festgelegt und regelmäßig überprüft. So können die Rückkehr in die Herkunftsfamilie, die Überleitung in bzw. die Vorbereitung für ein anderes Hilfeangebot als zeitlich befristete Unterbringung mögliche Betreuungsziele sein. Ebenso können aber auch die Beheimatung und Verwurzelung in einer auf Dauer angelegten Lebensform bis hin zur Verselbständigung individuelle Ziele des Hilfeangebots sein.
Für unsere Angebote der Heimerziehung in familienähnlicher Form verbinden sich im Besonderen folgende Ziele:
- angelehnt an die Bindungstheorie eine „sichere Basis“, d.h. einen klaren und verlässlichen Lebensort und Geborgenheit bieten
- gezieltes pädagogisches Handeln und Förderung in den Bereichen emotionaler, psychosozialer, kognitiver und körperlicher Entwicklung unter Einbezug der Ressourcen des Kindes bzw. des Jugendlichen
- Eröffnen und Fördern von Perspektiven in allen wichtigen Lebensbereichen vor allem im Hinblick auf soziale Integration, Kindergarten, Schule und
Beruf - Klärung der Beziehungen zur Herkunftsfamilie und deren Einbeziehung in die pädagogische Arbeit um Konkurrenz und Loyalitätskonflikte so gering wie
möglich zu halten - Aufarbeiten bisheriger Entwicklungsdefizite und unbewältigter Konflikte
- Aufarbeiten von Entwicklungsstörungen, in deren Folge die Teilnahme am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist
Die Anforderungen die hierbei an die EST/FWG bzw. die ISE- Stelle und deren Fachkräfte gestellt werden, sind klar auf die Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen abzustimmen. So benötigen insbesondere jüngere Kinder konstante und stabile Betreuungsstrukturen, die durch folgende Merkmale gekennzeichnet sind:
- erfahrene pädagogische Fachkräfte, die dem notwendigen erzieherischen Bedarf sowie der Versorgung des Kindes/des Jugendlichen gerecht werden. Fachlich fundierte Gestaltung und Reflexion der Erziehungs-und Lernprozesse
- ein kontinuierlicher und verlässlicher Bezugsrahmen mit tragfähigen und belastbaren Beziehungen in einer familiären Gemeinschaft, welcher soziales Lernen fördert und gleichzeitig auch Freiräume zur Selbstentfaltung der Persönlichkeit bietet
- ein attraktives Umfeld, welches dem Entwicklungsalter und dem Hilfebedarf entsprechende Anregungen, Anforderungen aber auch klare erzieherische Grenzen bietet. Möglichkeiten und Ressourcen der Kinder und Jugendlichen sollen genutzt und herausgefordert werden um die positive Weiterentwicklung zu fördern
- Vernetzung der EST/FWG/ISE- Stelle im Sozialraum vor Ort sowie interdisziplinäre Kooperation mit den am Hilfeprozess beteiligten Stellen Die Hilfeformen verbinden die Merkmale einer professionalisierten, öffentlich legitimierten und kontrollierten Erziehung mit denen des Lebens und Aufwachsens im privaten Beziehungsrahmen einer Familie. Die Kinder und Jugendlichen als auch die Fachkräfte in den EST/FWG/ISE- Stellen und deren Angehörige erleben sich als Familie in der eine Eltern- Kind- Beziehung gelebt wird.
3.3. Rechtliche Grundlagen
Die Betreuung, Erziehung und Versorgung der in Heimerziehung in häuslicher Gemeinschaft untergebrachten Kinder und Jugendlichen werden im Rahmen von Erziehungsstellen (max. 2 Plätze), im Rahmen einer Familienwohngruppe (max. 4 Plätze) oder aber im Rahmen einer ISE- Stelle (1 Platz – max. 2 Plätze) sichergestellt.
In einer Erziehungsstelle begründet neben der Hauptbezugsperson, welche die erforderliche fachliche Qualifikation mitbringt, eine weitere erwachsene Person (evtl. mit eigenen Kindern) das familienähnliche Setting. In einer Familienwohngruppe sind dementsprechend zwei Hauptbezugspersonen fachlich qualifiziert und in der häuslichen Gemeinschaft integriert. Die Hilfeformen erfolgen gemäß den Hilfen zur Erziehung § 27 SGBVIII in Verbindung mit § 34 (Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform), § 35 (Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung, § 35a (Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche) und § 41 (Hilfen für junge Volljährige, Nachbetreuung). Die konzeptionelle Umsetzung aller Angebote in häuslicher Gemeinschaft liegt in der Verantwortung des Trägers. Im Falle der Maßnahmen nach § 34 SGBIII verfügen die zu belegenden EST und FWG über eine gültige Betriebserlaubnis gem. § 45 SGBVIII und unterliegen der Aufsicht der Landesjugendamtes. Die Hilfeformen gem. § 34 SGB VIII sind vom Grundsatz her zunächst auf Dauer angelegt und vom Wechsel der Betreuungspersonen und der betreuten Kinder und Jugendlichen unabhängig. Im Falle der ISE- Stelle oder Einzelbetreuungsstelle im Rahmen des § 35 SGBIII besteht aufgrund der Vielfalt und der Komplexität der Problembelastungen der jungen Menschen in besonderer Weise die Notwendigkeit, die ISE für die individuelle Lebenssituation zu entwickeln. Das Leistungsangebot muss in seiner Ausgestaltung immer wieder von der Dynamik und den Bedürfnissen des Einzelfalls her flexibel zugeschnitten werden. Daher sind Formalisierungen wenig angebracht. Die Finanzierung der ISE wird zwischen Kostenträger und Leistungserbringer vereinbart. Hierzu sind gem. § 78 a Abs.1 Satz 4.c) entsprechende Vereinbarungen über das Leistungsangebot, Entgelte und Qualitätsentwicklung abzuschließen.
Die Betreuung erfolgt durch geeignete Fachkräfte, welche die Betreuungsleistung im Rahmen einer Erwerbstätigkeit im eigenen Haushalt erbringen. Die vertragliche Rechtsbeziehung der Betreuungspersonen zum Träger ist hierbei so gestaltet, dass ein Weisungsrecht des Trägers besteht. Die Betreuung ist orts- und gebäudebezogen, wobei der Träger ein Zutrittsrecht zu den jeweiligen Räumen hat.
Alle mit dem Träger rechtlich verbundenen Erziehungsstellen, Familienwohngruppen ISE- Stellen und deren Mitarbeiter unterliegen der seitens des Trägers mit den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe getroffenen Vereinbarungen gemäß § 8a Abs. 2 SGB VIII (Schutzauftrag bei Kindswohlgefährdung) sowie gem. § 72a SGB VIII (Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen).
4. Leistungsbeschreibung
Die Leistungen im Rahmen der Hilfeformen seitens der EWG/FWG oder der ISE- Stellen und vom Träger erbracht werden, sind individuell auf den Bedarf der untergebrachten Kinder und Jugendlichen zugeschnitten. Die pädagogischen Zielsetzungen werden im Hilfeplan gem. §36 SGBVIII in Zusammenarbeit mit den belegenden Jugendämtern und den Sorgeberechtigten festgelegt.
In der Regel umfassen die Angebote folgende Grundleistungen:
- Grundversorgung der untergebrachten Kinder und Jugendlichen auf der materiellen, gesundheitlichen, sozialen und psychischen Ebene
- Gestaltung des Tagesablaufs, Tagesstruktur
- Rund-um-die Uhr Betreuung – intensives Beziehungsangebot
- Begleitung in der Alltagsbewätigung – Erhöhung alltagspraktischer Fähigkeiten
- Angebote im Freizeitbereich, Erlebnispädagogik
- Dokumentation der Hilfe und des päd. Prozesses
- Individuelle Zusatzleistung bei Bedarf
- Fachliche Qualifizierung der EST/FWG/ISE
- Organisation flankierender Hilfen
- Rund-um-die-Uhr-Erreichbarkeit und Krisenintervention
- Begleitung, Unterstützung und Kontrolle durch den Fachdienst des Trägers
- Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie durch intensive Elternarbeit, aufsuchendem systemischem Elterncoaching und familientherapeutischer Unterstützung
- Gewährleistung des Kinderschutzes durch eigene Kinderschutzfachkraft nach §§ 8a, 8b und § 4 KKG
- Kooperation mit dem Jugendamt – Hilfeplanung, Erziehungsplanung, Kinderschutz
- Kooperation mit den Sorgeberechtigten – Umgangsregelung, Heimfahrwochenden, Rückführung
5. Inhaltliche Ausgestaltung der pädagogischen Arbeit in den EST/FWG/ISE
5.1. Aufnahmeverfahren
Das Aufnahmeverfahren folgt i.d.R. folgenden Ablauf:
- Telefonische Anfrage durch das zuständige Jugendamt, erste Informationen
- Erstes Kennenlernen des Kindes in seinem Lebensbereich oder in der EST/FWG bzw. ISE
- Abklärung gegenseitiger Erwartungen (Jugendamt, Herkunftsfamilie und/oder Vormund, junger Mensch und Familienwohngruppe)
- Anbahnungskontakte, Probewohnen
- Entscheidung
- Hilfeplanung
- Umzug in die EST/FWG bzw. ISE
5.2. Grundhaltung der pädagogischen Arbeit
Unsere pädagogische Grundhaltung wird von einer ganzheitlichen und systemischen Sichtweise geleitet, die individuelle Hilfe- und Förderbedarfe der Kinder und Jugendlichen in zirkulären Wirkungszusammenhängen in Verbindung mit ihrer Biographie wahrnimmt. Wir wollen Kindern und Jugendlichen ermöglichen, ihre bisherigen Lebenserfahrungen positiv in ihr Selbstbild zu integrieren und sie entsprechend ihrer individuellen Entwicklungsstände unterstützen und fördern. Wir sehen Kinder und Jugendliche als eigenständige Persönlichkeiten mit ihren Stärken und Schwächen. Wir wollen Hilfestellung und Unterstützung geben, dass sie ihre Stärken und Schwächen erkennen und Anforderungen, die im Verlauf ihrer Entwicklung an sie gestellt werden, selbst bewältigen können. Sie sollen in ihrem Selbstwertgefühl gestärkt werden um sich schließlich eigene Ziele zu stecken und Perspektiven für ein eigenverantwortliches Leben erfolgreich entwickeln zu können. Wir wollen im Sinne des Empowerment- Ansatzes Hilfe zur Selbsthilfe geben, sodass die von uns betreuten Kinder und Jugendlichen zu selbstbewussten, lebenstüchtigen und glücklichen Mitgliedern unserer Gesellschaft und Kultur werden.
Wir betrachten unsere Fachkräfte in den Stellen als präsente Protagonisten in der Be- und Erziehungsdynamik der untergebrachten Kinder und Jugendlichen, als Verantwortliche für das Geschehen in der Familie.
Die Bezugspersonen in den Angeboten in häuslicher Gemeinschaft sind Grenzzieher, Ansprechpartner und Vorbilder bei der gesamten Bandbreite der erzieherischen Arbeit. Gleichzeitig sind Adressaten für Beratung und Coaching durch den Fachdienst. Innerhalb unserer Angebote in häuslicher Gemeinschaft stellen wir einen sicheren Ort zur Verfügung, in dem sich jedes Kind und jeder Jugendlicher integrieren, sich entfalten und entwickeln und letztendlich wohl fühlen kann.
Hierbei sind insbesondere folgende pädagogische Schwerpunkte zu nennen:
- Strukturierung des Tages- und Wochenablaufes
- Unterstützung und Begleitung altersentsprechender Entwicklungsaufgaben wie bspw. Leistungsmotivation und Leistungsbereitschaft, Frustrationstoleranz, Durchhaltevermögen, Soziale Kompetenzen
- Anleitung und Unterstützung beim Erwerb von sozialen Kompetenzen und Schlüsselqualifikationen
- Förderung und Anleitung von alltagspraktischer Kompetenzen wie bspw. Ordnung halten, Aufräumen, Umgang mit Geld, Konsumverhalten, Kochen
und Waschen - Förderung und Anleitung im sportlichen, kreativen, musischen und praktisch-handwerklichen Bereich
- Förderung und Anleitung zu sinnvoller Freizeitgestaltung, regelmäßigen Hobbies, Besuch von Vereinen
- Anleitung und Erziehung in der Gesundheitspflege, zur Hygieneerziehung, Begleitung zu Arztterminen
- Förderung und enge Führung bei schulischen Belangen wie bspw. Unterstützung und Kontrolle der Hausaufgaben, Vorbereiten von Klassenarbeiten, Organisation der Unterrichtsmaterialien
- Förderung perspektivischen Denkens am Übergang Schule – Beruf, Unterstützung und Motivation bei der Ausbildungs- und Berufsfindung
- Mitgestaltung des häuslichen Umfeldes und der eigenen Privatsphäre
- Sensibilisierung in der Körperwahrnehmung und der allgemeinen körperlichen Erfahrung
- Vermittlung und Begleitung bei der Entwicklung und der Übernahme angemessenen geschlechtsund altersspezifischen Rollen
5.3. Trägerleistungen und Fachdienst
Wir stellen unseren EST, FWG und ISE- Stellen folgende Trägerleistungen zur Verfügung:
- Regelmäßige Fachberatung durch den Fachdienst des Trägers vor Ort (unter den Maßgaben des KVJS)
- Rund-um-die-Uhr-Bereitschaftsdienst des Trägers/Krisenmanagement
- Mitwirkung des Fachdienstes bei der Hilfeplanung
- Bereitstellung von Verwaltungsaufgaben, Versicherungsleistungen, Abrechnung mit der wirtschaftlichen Jugendhilfe
- Unterstützung in der Öffentlichkeitsarbeit (Pressearbeit in der Region, Teilnahme an Veranstaltungen vor Ort, Vorstellungstermine mit Behörden, Verbänden etc.)
- Unterstützung in der Vernetzung vor Ort (Terminvereinbarungen mit Institutionen, Behörden, Kliniken, Darstellung der Infrastruktur vor Ort, Teilnahme an Arbeitskreisen)
- Mitgestaltung der interdisziplinären Kooperationen
- Durchführung von Fachtagungen/ regelmäßiger Austausch der PädagogInnen
- Finanzierung externer Supervision
- Anfragemanagement
- Maßnahmen zum Schutz der untergebrachten Kinder (§8a SGB VIII/Schutzauftrag) werden in Vereinbarungen mit dem jeweils örtlichen Jugendamt
festgelegt.
5.4. Beteiligung der Kinder und Jugendlichen
Kinder und Jugendliche in Fremdunterbringung und in Hilfen zur Erziehung kommen meist aus Familiensettings, in denen sie Beteiligung nicht erlebt haben. Sie haben vielmehr häufig erfahren, dass sie ohnmächtig sind. Nicht selten sind sie Opfer von Gewalt, Missbrauch und Vernachlässigung geworden.
Die institutionalisierte Erziehung hat die Aufgabe, diese Kinder aktiv zu beteiligen, damit sie lernen können, wieder Akteure ihres eigenen Lebens zu werden. Dabei geht es unserer Ansicht nach in erster Linie darum, dass Kinder und Jugendliche die Möglichkeit bekommen, ihre Erfahrungen der Fremdbestimmung emotional aufzuarbeiten.
Beteiligung verstehen wir hier auch im Sinne von Teilhabe. Wenn PädagogInnen bereit sind, Kinder und Jugendliche an ihrem Denken und Fühlen teilhaben zu lassen (sie zu beteiligen), können die Kinder und Jugendlichen lernen, Verantwortung für sich und andere zu übernehmen. Wenn zudem Kindern und Jugendlichen innerhalb einer positiven Beziehung zu ihren PädagogInnen transparent wird, dass ihr Verhalten Emotionen beim Gegenüber auslöst, erleben sie ihre eigene „Wirkmächtigkeit“. Durch diese Vorleistung des Pädagogen/ der Pädagogin kann das Kind/ der Jugendliche Vertrauen gewinnen und seinerseits den Pädagogen/die Pädagogin an seiner inneren Welt teilhaben lassen.
So können Kinder und Jugendliche nach und nach wieder lernen, dass sie an der Gestaltung ihrer Umwelt aktiv teilhaben und Verantwortung für ihre Belange aktiv selbst übernehmen können.
Erzieherische Hilfen haben das Ziel, Mädchen und Jungen dazu zu befähigen, zukünftig selbständig zu leben, d.h. autonom und selbstregulativ zu handeln. Daher muss Pädagogik diesen Kindern und Jugendlichen Gelegenheit geben, Verantwortung zu übernehmen, Entscheidungen zu treffen und sich in der Selbstständigkeit zu erproben. Beteiligung hat also einen ganz besonderen Anspruch, der weit über Beteiligungsstrukturen hinausgeht. Beteiligung ist ein pädagogisches Grundprinzip, ohne das ein Erreichen oben genannter Ziele in der Erziehung nicht möglich ist.
Die in unseren EST/FWG oder ISE- Stellen untergebrachten Kinder und Jugendliche werden an den sie betreffenden Entscheidungen durch folgende Formen beteiligt:
5.4.1. Hilfe –und Erziehungsplanung
Die Kinder/Jugendlichen werden in vorbereitenden Gesprächen unterstützt und ermutigt eigene Ziele zu entwickeln und zu formulieren. An den Hilfeplangesprächen nehmen sie aktiv teil und werden darin unterstützt, ihre Ziele und Anliegen angemessen zu vertreten. Die Hilfe- und Erziehungsplanung wird mit den Kindern/Jugendlichen altersgerecht besprochen und abgestimmt.
5.4.2. Beteiligung im Alltag
Im pädagogischen Alltag werden die Kinder und Jugendlichen an den sie betreffenden Entscheidungen beteiligt. Hier reichen die Formen der Beteiligung von rechtzeitiger Information über Mitsprache und Mitbestimmung bis zur Selbstbestimmung der jungen Menschen. Dabei wird stets auf eine ehrliche und authentische Kommunikation geachtet, die den Kindern und Jugendlichen eine wertschätzende Haltung der Erwachsenen ihnen gegenüber verdeutlicht.
5.4.3. Beschwerdemanagement
Wir sehen in jeder Beschwerde die Chance die eigene Arbeit zu verbessern. Dementsprechend haben alle Kinder und Jugendlichen, die in unseren Stellen betreut werden, die Möglichkeit zur Beschwerde bei den betreuenden Pädagogen, beim Fachdienst des Trägers oder direkt beim zuständigen Mitarbeiter des Jugendamtes.
Der Prozess der Beschwerde ist durch folgende Rahmenbedingungen sicher gestellt:
Jedes Kind/jeder Jugendlicher erhält bei Aufnahme die Telefonnummer des Fachdienstes des Trägers als auch die Telefonnummer des zuständigen Mitarbeiters des Jugendamtes. Zusätzlich sind diese Nummern sichtbar in der betreuenden EST/FWG oder ISE- Stelle ausgehängt. Das Kind/der Jugendliche wird über die Möglichkeit zur Beschwerde und über die freie Nutzung des Telefons in Kenntnis gesetzt.
Im Falle einer eingehenden Beschwerde prüft der Fachdienst in einem persönlichen Gespräch den Sachverhalt. Der Fachdienst klärt mit den betreuenden Pädagogen das weitere Verfahren zur Lösung der Beschwerde. Im Bedarfsfall und je nach Schwere der Beschwerde wird das zuständige Jugendamt mit in den Klärungsprozess einbezogen. Ebenso wird das Kind/ der Jugendliche aktiv mit in den Klärungsprozess miteinbezogen.
Durch die regelmäßige Präsenz des Fachdienstes und dessen persönlichen, vertrauensvollen Kontakt zu den untergebrachten Kinder/Jugendlichen ist sichergestellt, dass die Kinder/Jugendlichen die Möglichkeit zur Beschwerde haben.
5.5. Kooperation mit dem Jugendamt und der Herkunftsfamilie
5.5.1. Kooperation mit dem belegendem JA – Hilfeplanverfahren gem. § 36 SGB VIII
Eine enge Zusammenarbeit und Kooperation mit den im Einzelfall zuständigen Mitarbeiter/ -innen des Jugendamtes ist für die Hilfeplanung unerlässlich.
Gemeinsam mit diesen wird der gesamte Hilfeprozess vom Zeitpunkt der Anfrage bis zur Beendigung geplant und abgestimmt.
- Grundlage der Erziehungsarbeit ist die Erstellung und Fortschreibung des Hilfeplans gem. § 36 SGB VIII
- hier werden unter Mitwirkung aller Beteiligten die Rahmenbedingungen und der Hilfebedarf für das- Kind/ den Jugendlichen festgestellt, Ziele vereinbart und im Verlauf der Maßnahme überprüft und fortgeschrieben
- in Krisensituationen wird das weitere Vorgehen gemeinsam mit dem Jugendamt und den Eltern abgestimmt
- Kooperation mit der wirtschaftlichen Jugendhilfe des belegenden Jugendamtes.
5.5.2. Kooperation mit dem örtlichem Jugendamt – Schutzauftrag gem. § 8a SGB VIII
Der Schutzauftrag wird durch den Träger wahrgenommen, wenn besondere Vorkommnisse oder Ereignisse den Eindruck erwecken, dass Maßnahmen zum Schutz des Kindes/Jugendlichen erforderlich sein könnten. Der Träger trifft gemäß den §8a, Abs. 2 und 72a SGB VIII eine Vereinbarung zur Umsetzung des Schutzauftrags in der Jugendhilfe und arbeitet auf dieser Grundlage mit dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe zusammen.
Dementsprechend richtet sich das Vorgehen nach § 8a SGBIII und den Richtlinien des örtlichen Jugendamtes
5.5.3. Kooperation mit den Eltern/Sorgeberechtigten
Die Elternarbeit wird grundsätzlich auf dem Hintergrund einer wertschätzenden Haltung gegenüber den Eltern geleistet.
Im Hinblick auf eine mögliche Rückführung des Kindes/des Jugendlichen/ des jungen Menschen kommt der Arbeit mit den Eltern bzw. der Herkunftsfamilie eine zentrale Bedeutung zu. Auch wenn eine Rückführung nicht in Betracht kommt, ist die Auseinandersetzung, Klärung, Auflösung alter Problematiken sowie Planung mit den Eltern notwendig, um diese in ihrer Bedeutung als Bezugspersonen zu erhalten und zu stärken. Dies wird im Hilfeplan vereinbart.
Zur allgemeinen Zusammenarbeit und Kontaktpflege mit der Herkunftsfamilie gehören insbesondere:
- die Gestaltung der Aufnahmesituation und der Hilfe-/Erziehungsplanung unter aktiver Einbeziehung der Bezugspersonen aus dem Herkunftssystemdie Unterstützung des Kindes/ des Jugendlichen/ des jungen Menschen bei Telefon- und Briefkontakten
- das Initiieren gemeinsamer Aktivitäten, Alltagshandlungen und Freizeitunternehmungen
- Kontaktpflege bei Besuchen der Herkunftseltern in der Erziehungsstelle oder Familienwohngruppe
- die Vor- und Nachbereitung selbständiger Besuche des Kindes/ des Jugendlichen/ des jungen Menschen in der Herkunftsfamilie
- die Teilhabe der Herkunftseltern/-familie an Festen und Feiern des Kindes/ des Jugendlichen/ des jungen Menschen. Die Ausrichtung und Schwerpunktsetzung unserer intensiven Eltern- und Familienarbeit sind davon abhängig, ob eine Rückführung in die Herkunftsfamilie oder eine Verselbständigung und damit die Beziehungsklärung zwischen den Jugendlichen zur Familie bzw. die Auseinandersetzung und Ablösung von der Herkunftsfamilie geplant sind.
Beide Möglichkeiten beinhalten folgernde Ziele:
- einen Konsens von Eltern und Pädagog/innen über die pädagogischen Maßnahmen zu schaffen
- die Erziehungskompetenz der Eltern zu fördern und die Erziehungsbedingungen in der Familie zum Wohle des Kindes/ des Jugendlichen/ jungen Menschen zu verbessern
- die Förderung bzw. Klärung der Beziehung des Kindes/ des Jugendlichen/ des jungen Menschen zu den Familienmitgliedern ( Eltern, Geschwister
etc.) - bei Trennung der Eltern eine gemeinsame Motivation der Eltern hinsichtlich der Maßnahme zu erarbeiten.
5.6. Personelle/fachliche Qualitätsstandards
Die EST bieten Platz für zwei Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene. Die FWG bieten Platz für 4 Kinder, Jugendliche oder
junge Erwachsene. Der Betreuungsschlüssel liegt in den EST und FWG bei 1 : 2 / PädagogIn : jungem Menschen. Auf Grund der zeitlichen und qualitativen Intensität der ISE kann eine (Vollzeit-) Fachkraft in der Regel einen, ggf. zwei Jugendliche/n betreuen. Nach den Vorgaben des KVJS sind sozialpädagogische Fachkräfte (Diplom-Sozialpädagog/Innen, Heilpädagog/Innen, Jugend und Heimerzieher/Innen / Erzieher/innen) in den Stellen tätig. Die beruflichen und persönlichen Kompetenzen der Pädagog/ innen umfassen:
- Fähigkeiten zur Entwicklung und Ausgestaltung von tragfähigen Beziehungen
- Konfliktbereitschaft und Konfliktkompetenz
- der Fähigkeit, die Balance zwischen erforderlicher Nähe und professioneller Distanz zu schaffen
- Reflexionsvermögen, Sensibilität, Belastbarkeit, Verlässlichkeit, Flexibilität und Organisationstalent
- Qualitäts- und Leistungsbewusstsein
- Bereitschaft zur Supervision, Fort- und Weiterbildung
- Bereitschaft zur einer Betreuung und Begleitung des jungen Menschen im eigenen, persönlichen System und sozialen Umfeld; dies schließt die Bereitschaft ein, den jungen Menschen fortwährend zu betreuen (Tag- und Nachtbetreuung)
- Fähigkeit zur professionellem Planen und fachgerechtem Handeln auf der; Grundlage von fachtheoretischem Wissen;
- Fähigkeit zur Kooperation mit der Fachberatung;
- interkultureller Kompetenz. Eine enge Kooperation und fachlicher Austausch mit ortsansässigen Einrichtungen, Ärzten und Therapeuten im Kinder- und Jugendhilfebereich wird bei Bedarf umgesetzt. Ebenso wird eine enge Kooperation mit den
örtlichen Schulen und Ausbildungsbetrieben umgesetzt.
6. Qualitätsentwicklung
Unsere Qualitätsentwicklung umfasst des Weiteren die Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität:
6.1 Strukturqualität
Die Strukturqualität beschreibt die Vorhalteleistung unserer Einrichtung. Intern bildet sie sich ab im Organisationsgefüge (Organigramm) der KJMI gGmbH, unserer Werteorientierung und in unserer Konzeption.
Dazu zählen wir:
- Regelmäßige Supervisionen
- Kollegiale Beratungsstrukturen
- Krisenmanagement
- Ein strukturiertes Beteiligungsverfahren und Beschwerdemanagement
- Rund-um-die-Uhr-Erreichbarkeit und
- zusätzliche Angebote die Fachkräfte in den EST/FWG/ISE haben regelmäßig die Möglichkeit zur Fallbesprechung. Die Team- und Fallbesprechungen, die Überprüfung der Beteiligungsformen, die Fachberatung durch den Fachdienst sowie die Rufbereitschaften sind fachliche Standards.
6.2 Die Prozessqualität
in der Hilfeplanung nach §36 SGB VIII und in der Zusammenarbeit aller am Hilfeprozess Beteiligten wird kontinuierlich überprüft, angepasst und dadurch sichergestellt, dass die gemeinsam vereinbarte Zielsetzung lösungsorientiert und effektiv verfolgt wird. Ein wesentliches Kriterium der Prozessqualität und der Konzeption ist die Partizipation aller am Prozess beteiligten Personen (Kind/Jugendlicher, Fachkräfte in den EST/FWG/ISE, pädagogischer Fachdienst, Fallverantwortliche der Jugendämter, Sorgeberechtigte), die wesentliche Entscheidungen miteinander treffen. Dies beinhaltet größtmögliche Transparenz pädagogischer Prozesse und ist wesentliche Voraussetzung für das Gelingen der vereinbarten Hilfen. Daher muss die gewählte Hilfe von allen Beteiligten mitgetragen werden und der zu betreuende junge Mensch dies ausdrücklich wünschen.
Die abgestimmte Zusammenarbeit aller an der Hilfe beteiligten Personen gewährleistet die Qualität der Hilfeplanung und dient dem Schutz der Kinder und Jugendlichen. Die pädagogischen Abläufe werden als sog. „Schlüsselprozesse“ erarbeitet und kontinuierlich fortgeschrieben.
Dazu gehören Aufnahmeverfahren, pädagogische Methoden, pädagogische Zielsetzungen, Gestaltung der Tagesabläufe etc. Die Fachkräfte in den Stellen, die pädagogischen FachdienstmitarbeiterInnen und werden unterstützt, sich regelmäßig fortzubilden.
Weitere Maßnahmen zur Sicherung der Prozessqualität sind:
- Supervision im Team, Einzel- und Gruppensupervision
- Arbeitsplatz- und Stellenbeschreibungen
- Zielvereinbarungsgespräche
- Einarbeitungskonzept neuer MitarbeiterInnen
- Wissensmanagement
- Beratung der MitarbeiterInnen hinsichtlich der persönlichen Weiterentwicklung
- Kontinuierliche Kommunikation innerhalb der Einrichtung Neben der Hilfeplanung nach §36 SGB VIII informiert die Einrichtung das zuständige Jugendamt zeitnah über besondere Ereignisse und Entwicklungen der einzelnen Kinder und Jugendlichen.
Hinterlegt sind wichtige Daten, Dokumente (Hilfeplanziele, Gutachten, Berichte, etc.) und eine prozessorientierte Verlaufsdokumentation aus den verschiedensten pädagogischen Bereichen (Wohnform, Projektstelle, Schule etc.) in Form einer „Drei-Fenster-Technik“ („Was ist passiert?“, „Was denk ich dazu?“, „Wie soll es weitergehen?“). Pädagogische Prozesse sind somit inhaltlich nachvollziehbar.
6.3 Die Ergebnisqualität
Die Ergebnisqualität messen wir über den Hilfeplanverlauf an kritischen Übergangen. Ausgewertet werden hauptsächlich Items zur Zufriedenheit und zur Passung individueller Hilfen und bisheriger Hilfeverläufe mit dem Ziel, notwendige Veränderungen frühzeitig zu erkennen, um möglichst passgenaue Hilfen, auch in Zukunft zu generieren.
Mit der Aufnahme beginnen unsere Bemühungen, dieses Ziel zu erreichen. Befragt wird kurz nach der Aufnahme, nach den ersten sechs Monaten, bei Übergängen (Schule, Ausbildung, Wechsel) und Beendigungen. Jugendämter und Eltern können ebenfalls Bewertungen zur Ergebnisqualität abgeben. Die ausgewerteten Ergebnisse fließen in den Qualitätsentwicklungskreislauf ein, geben Rückschlüsse auf die Prozessqualität unserer pädagogischen Arbeit und auf Veränderungsbedarfe. Dieser Rückkopplungsprozess trägt kontinuierlich zur Qualitätsentwicklung bei und beeinflusst maßgeblich unsere Qualitätsstandards mit.